CN – Erfahrungsbericht bezüglich Beitragsservice (ehemals GEZ)

Rundfunkbeitrag

CN – Erfahrungsbericht bezüglich Beitragsservice (ehemals GEZ) von Christoph (Liberaviro).

Nachdem am 1. Februar 2013 der erste Brief „Zahlung der Rundfunkgebühren /Rundfunkbeiträge“ von dem Beitragsservice gekommen ist, habe ich am 13 März mit der ersten Version der Höflichen Mitteilung geantwortet. Diese wurde sowohl an die Zentrale in Köln als auch an den Geschäftsführer des NDR, Lutz Marmor, (da in Niedersachsen zuständig) geschickt.

Am 20. März kam ein Schreiben direkt vom NDR in Rostock. In diesem wurden die rechtlichen Grundlagen zu dem Beitragsservice erläutert und es wurde nicht auf die UCC Dokumente eingegangen. Unterschrieben wurde es (oh Wunder!) mit nasser Tinte von Eva Hengst und Ines Slomka.

Meine Antwort war folgende, untermauert mit Kopien aus der UPIK Datenbank:

„vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.03.2013.

Mein vorangegangenes Schreiben bezog sich nicht auf offene Fragen bezüglich der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragstaatsvertrages, die Unrechtmäßigkeit dessen ist mir bereits sehr gut bekannt.

Bitte lesen Sie aufmerksam die folgenden Informationen und überprüfen Sie selbst die Quellen auf ihre Authentizität.

Der „Staatsvertrag“ auf den Sie sich beziehen, hat keine rechtlich zwingende Bindung da es sich hier um einen Vertrag zwischen Privatfirmen handelt. Alle Landtage und deren Zweigstellen sind als internationale Privatfirmen registriert. Sie sind keine echten staatlichen Einrichtungen, sie geben das nur vor! Das gleiche gilt für ARD, ZDF etc. Denken Sie dran dass Beiträge zu fordern, die sich aus Täuschung im Rechtsverkehr ergeben, eine Straftat darstellt! Aus diesem Fakt ergibt sich, dass der Rundfunkbeitrag ein privates freiwilliges Leistungsangebot ist, das nicht angenommen werden muss. Und da ich mit Ihnen auch kein Vertrag eingehen will, lehne ich Ihr Angebot auch dankend ab.

Erläuterung zu der Höflichen Mitteilung: Falls Sie den Sinn dieses Dokuments nicht verstanden haben, sollten Sie dem Hinweis auf den Artikel im Internet, am Ende des Dokuments folgen. Der Sinn der Höflichen Mitteilung und der angehängten AGB ist klar: wir agieren als Menschen, als Privatpersonen mit persönlichen Haftung und so schließen wir auch unsere Verträge untereinander ab. Sollten Sie mir also eine Mahnung, Rechnung oder sonstige Handlung ausführen, schließen Sie automatisch mit mir einen verbindlichen Vertrag ab. Und zwar zu meinen Konditionen. Das bedeutet dass auf eine Zahlungserinnerung oder Mahnung, Sie von mir eine Rechnung in der festgesetzten Höhe bekommen werden.“

Da dies argumentativ anscheinend nicht durchschlaggebend war, bekam ich einen nächsten Brief:

„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.03. Sie vertreten die Auffassung, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für Sie keine bindende Wirkung hat.

Unsere Antwort hierzu muss jedoch aus folgenden Gründen eindeutig ausfallen.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wurde von allen Länderparlamenten der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist entgegen Ihrer Auffassung eine wirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrages. Sie unterliegt der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich ihrer Bundesländer. Dies hat zur Folge , dass Sie – ebenso, wie alle anderen deutschen Staatsbürger – den rechtlichen Regelungen, insbesondere auch den Beitragspflichten unterworfen sind. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit bestehen nicht – die Erhebung eines allgemeinen Beitrages als Pflichtbeitrag aller Bürgerinnen und Bürger für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist als Finanzierungsmittel für die Gesamtveranstaltung Rundfunk verfassungsrechtlich zulässig. Die Beitragspflicht besteht nach dem Gesetz automatisch, so dass es keines wie auch immer gearteten gesonderten Vertrages bedarf.

Bitte vermeiden Sie weitere mit Kosten verbundene Maßnahmen indem Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen.“

Hier habe ich mich entschieden, einen weiteren Brief zu schreiben, diesmal schon mit der neuen überarbeiteten Höflichen Mitteilung auf Englisch und Deutsch, dem Deckblatt und etlichen Beweisen:

„vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.04.2013. Sie schreiben unter anderem: „Dies hat zur Folge, dass Sie – ebenso, wie alle anderen deutschen Staatsbürger – den rechtlichen Regelungen, insbesondere auch den Beitragspflichten unterworfen sind.“

Als Erstes: ich bin nicht deutscher Staatsbürger. Als Zweites: aus dem oben zitierten Satz entnehme ich, dass die Beitragspflicht nur für deutsche Staatsbürger gelten soll, nicht aber für hier lebende Ausländer? Das ist sehr interessant, steht es doch in Widerspruch mit dem, was Herr Jörg Schönenborn als „Demokratie-Abgabe“ sehen will.

Zu Ihrer Argumentation bezüglich der Rechtsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages antworte ich folgendermaßen:

Darstellung der Fakten:

1. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine private Firma, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Beweis in Anlagen!).

2. Die Länderparlamente der Bundesrepublik Deutschland sind private Firmen, eingetragen im internationalen Firmenregister wie z.B. www.dnb.com und www.upik.de (Beweis in Anlagen!).

3. Der Norddeutsche Rundfunk ist eine private Firma, eingetragen im internationalen Firmenregister wie z.B. www.dnb.com und www.upik.de (Beweis in Anlagen!).

4. Ich habe bezüglich der Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkgebühren / Rundfunkbeiträgen aus dem Brief des Beitragsservices vom 01.02.2013, mit keiner der in Punkten 1. bis 3. aufgeführten Parteien, einen verpflichtenden Vertrag geschlossen.

5. Da, wie in Punkten 1. bis 3. bewiesen, alle beteiligten Parteien private Firmen sind, ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und kein Staatsvertrag.

6. Zusätzlich kommt hinzu dass Firmen und „Regierungen“ nach dem Universal Commercial Code (UCC) rechtmäßig gepfändet worden sind. Ausführliche Informationen dazu, sind Ihnen mit diesem Schreiben mitgesendet worden.

Aufforderung

1. Beweisen Sie mittels einer Kopie der Staatsgründungsurkunde dass die Bundesrepublik Deutschland ein rechtmäßiger Staat ist.

2. Widerlegen Sie dass die, unter Punkten 1. bis 3. in der Darstellung der Fakten aufgeführte Institutionen Firmen sind.

3. Beweisen Sie dass zwischen mir und dem Beitragsservice ein verpflichtender Vertrag besteht, handschriftlich mit nasser Tinte von mir unterschrieben.

Für die Erbringung der schriftlichen Beweise setze ich Ihnen eine Frist bis zum 11. Mai 2013.

Ihr Angebot vom 01.02.2013 lehne ich dankend ab. Ich bin an Leistungen Ihrer Firma nicht interessiert.

Von weiteren Schreiben, außer Erbringung der eindeutigen Beweise, bitte ich abzusehen.

Die Frist ist verstrichen ohne dass ein Brief vom Beitragsservice eingegangen ist! Sollten sie doch später Ansprüche stellen, werde ich darüber berichten und anfangen, Rechnungen zu verschicken.

Christoph (Liberaviro)

zum Artikel..

Hinterlasse einen Kommentar